ANMELDUNG UND ZAHLUNG – SURFKURS

Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch oder im Online-Buchungssystem erfolgen und wird vom Anmelder für alle in der Anmeldung genannten oder aufgeführten Teilnehmer vorgenommen. Der Anmelder haftet für die vertraglichen Verpflichtungen der angemeldeten Personen. Im Falle der Buchung eines Surfkurses ohne Unterkunft kommt der Vertrag mit der Annahme durch Davinga Nautico S.L. zustande. Die Buchungsbestätigung wird per E-Mail an die angegebene Adresse gesendet. Der zu zahlende Betrag ist dann am Kurstag vor Kursbeginn fällig.

ANMELDUNG UND ZAHLUNG – GEFÜHRTE TOUR (Kayak)

Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch oder im Online-Buchungssystem erfolgen und wird vom Anmelder für alle in der Anmeldung genannten oder aufgeführten Teilnehmer vorgenommen. Der Anmelder haftet für die vertraglichen Verpflichtungen der angemeldeten Personen. Im Falle der Buchung einer Tour ohne Unterkunft kommt der Vertrag mit der Annahme durch Davinga Nautico S.L. zustande. Die Buchungsbestätigung wird per E-Mail an die angegebene Adresse gesendet. Der zu zahlende Betrag ist dann am Tag der Tour vor Beginn der Tour fällig.

ANMELDUNG UND ZAHLUNG – SURFCAMP

Die Anmeldung kann schriftlich oder telefonisch erfolgen und wird vom Anmelder für alle in der Anmeldung genannten oder aufgeführten Teilnehmer vorgenommen. Der Anmelder ist für die vertragliche Bindung der angemeldeten Personen verantwortlich. Die Buchungsbestätigung wird per E-Mail an die angegebene Adresse gesendet. Bei Buchung des Surfkurses mit Unterkunft ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises auf das unten genannte Konto von Davinga Nautico S.L. zu leisten, um die Reise verbindlich zu machen. Der Restbetrag muss 30 Tage vor Reisebeginn bezahlt werden. Bei kurzfristigen Buchungen weniger als 4 Wochen vor Reiseantritt ist der gesamte Betrag direkt fällig.

Bankverbindung für die Überweisung der Anzahlung:

IBAN: ES4700496004162616039293

BIC: BSCHESMM

Empfänger: Davinga Nautico S.L.

ZAHLUNGSVERZUG

Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren in Höhe von 30,- € erhoben. Dies gilt sowohl für Partneragenturen als auch für Kursteilnehmer.

STORNIERUNG UND RÜCKTRITT DURCH KUNDEN – SURFKURS ODER GEFÜHRTE TOUR

Ein Kurs oder eine Tour, der innerhalb von 24 Stunden vor Beginn abgesagt wird, kann nicht auf einen anderen Tag verschoben werden. In diesem Fall werden 50% des Kurspreises fällig. Der Grund dafür sind die gesetzlich begrenzten Plätze in den Kursen und Touren. Im Falle einer Verletzung vor Ort wird ein Gutschein für die verbleibenden Surftage ausgestellt. Dieser Gutschein hat eine Gültigkeit von 2 Jahren und ist nicht auf andere Personen übertragbar.

STORNIERUNG UND RÜCKTRITT DURCH KUNDEN – SURFCAMP

Eine Stornierung von Buchungen ist jederzeit möglich. Wir bitten darum, die Stornierung schriftlich per E-Mail an info@wellenkind-surfschool.com zu senden. Die Stornierung ist ab dem Zeitpunkt des Eingangs gültig. Stornierung bis 7 Tage vor Anreise: bei Krankheit oder aus privaten Gründen wird der Reisepreis voll zurückerstattet. Stornierung ab 7 Tage vor Anreise: bei Krankheit oder aus privaten Gründen wird eine Aufwandsentschädigung von anteilig 2 Tagen des Reisepreises berechnet. Bei nicht Erscheinen wird keine Erstattung gewährt. Für Stornierungen aus Gründen höherer Gewalt gelten die gleichen Bedingungen.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich, dass aus medizinischer Sicht keine Einwände gegen die Ausübung der angebotenen Sportarten bestehen. Schwimmsicherheit und sportliches Können sind Voraussetzung für die Teilnahme. Den Anweisungen des Lehrpersonals oder Führern der Touren ist Folge zu leisten. Bei unverantwortlichem Verhalten, das die Gesundheit oder das Ansehen der Teilnehmer oder der Davinga Nautico S.L. gefährdet, kann der Teilnehmer nach vorheriger Verwarnung vom Kurs ausgeschlossen werden. In diesem Fall wird die Kursgebühr nicht zurückerstattet. Davinga Nautico S.L. übernimmt keine Verantwortung für die Beaufsichtigung minderjähriger Teilnehmer, abgesehen von seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Gewährleistung der Sicherheit.

Wenn Sie eine der folgenden Einschränkungen haben, informieren Sie bitte den Kursleiter vor jeder Unterrichtsstunde. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

asthmatische Probleme

Diabetes

Probleme mit den Schultern / Gelenken

Probleme mit dem Rücken / Bandscheiben / Wirbelsäule

Herz-Kreislauf-Erkrankungen / Herzschrittmacher

unter Einfluss von Alkohol / Drogen

Akute Verletzung / Krankheit

Erkrankungen des Gehirns / Gleichgewichtsorgans / Nervensystems

Blindheit

Taubheit

Schwangerschaft

HAFTUNG

Die Teilnahme am Kurs, die Anreise, die Inanspruchnahme der auf der Website genannten Leistungen und der Aufenthalt erfolgen auf eigene Verantwortung des Teilnehmers. Die Haftung von Davinga Nautico S.L. erstreckt sich nicht auf Gefahren, die mit dem angebotenen Sport zwangsläufig verbunden sind und vom Teilnehmer bewusst in Kauf genommen werden, sowie auf Schäden, die dem Teilnehmer während des Surfens oder der Touren durch das Verschulden anderer Kursteilnehmer oder Dritter entstehen. Es besteht eine Haftpflichtversicherung seitens Davinga Nautico S.L., die jedoch nur für Unfallleistungen der Shuttletouren in Kraft tritt, nicht aber für Wertgegenstände, die der Teilnehmer mit an den Strand nimmt. Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung des Eigentums der Teilnehmer. Die Ausrüstung muss ordnungsgemäß behandelt werden. Im Falle einer grob fahrlässigen Beschädigung oder eines Verlustes haftet der Teilnehmer für den entstandenen Schaden. Davinga Nautico S.L. ist nicht verantwortlich für die Wetterbedingungen. Sollte der Kurs aufgrund der Wetterbedingungen nicht durchführbar sein, wird der Betrag nicht zurückerstattet.

ERSATZTEILNAHME / UMBUCHUNG

Bis zum Reisebeginn kann der Teilnehmer verlangen, dass ein Dritter an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. In diesem Fall ist vom Teilnehmer für die Umbuchung in den Reiseunterlagen ein Betrag von 10 Euro pro Umbuchung auf einen Dritten zu entrichten. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der ursprüngliche Teilnehmer dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

STORNIERUNG UND RÜCKTRITT DURCH DEN VERANSTALTER

Davinga Nautico S.L. kann den Reisevertrag vor oder nach Antritt der Reise ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Tritt der Veranstalter vom Vertrag zurück, so erhält der Kunde die Erstattung abzüglich der entstandenen Bürokosten. Weitergehende Ansprüche können jedoch nicht geltend gemacht werden.

VERSICHERUNGEN

Eine Reiserücktrittsversicherung ist im Preis nicht enthalten. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist ratsam. Darüber hinaus wird der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung empfohlen.

ÄNDERUNGEN DES VERANSTALTUNGSABLAUFS

Änderungen im Ablauf der Veranstaltung sind nicht auszuschließen. Insbesondere bei witterungsbedingten Gefahren kann das Kursprogramm geändert werden und ein Alternativprogramm angeboten werden. Eine Rückerstattung des Kurspreises ist ausgeschlossen.

GEWÄHRLEISTUNG

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Davinga Nautico S.L. anstelle seines Anspruchs auf Rücktritt oder Preisminderung innerhalb einer angemessenen Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert. Die Nacherfüllung kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel beseitigt oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird, die auch die ausdrückliche Zustimmung des Teilnehmers findet. Die Mängelrüge hat vor Ort bei Davinga Nautico S.L. zu erfolgen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere ist der Teilnehmer verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Veranstalter mitzuteilen.

AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN / VERJÄHRUNG

Ansprüche wegen mangelhafter Leistungen, nachträglicher Unmöglichkeit und wegen Verletzung von Nebenpflichten hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Teilnehmer ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. In diesem Fall verjähren die Ansprüche des Teilnehmers in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise.

SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als unvollständig erweist.

Stand: 22.03.2024

BEDINGUNGEN FÜR DEN VERLEIH VON AUSRÜSTUNG

  1. Die Person, die den Mietvertrag unterschreibt oder der Mieter muss über 18 Jahre alt sein und ist für die gemietete Ausrüstung verantwortlich. Diese Person muss außerdem im Besitz eines Personalausweises oder Reisepasses sein, von dem wir eine Kopie anfertigen werden.
  2. Die Zahlung für die Anmietung der Ausrüstung erfolgt im Voraus für die Gesamtkosten der Dienstleistung und bei der Abholung der Ausrüstung.
  3. Der Mieter erklärt, dass er über ausreichende Kenntnisse im Bereich des Wassersports verfügt, einschließlich der Handhabung und der technischen Kenntnisse der Strömungen, und übernimmt somit die Verantwortung für seine Sicherheit.
  4. Der Mieter erklärt, dass er sich in einem einwandfreien Gesundheitszustand befindet und für diese Sportart geeignet ist. Der Mieter muss unsere Empfehlungen je nach seinem Niveau und den Bedingungen an den Stränden berücksichtigen.
  5. Die Surfausrüstung wird in der Surfschule Wellenkind, Avenida del Istmo 6, La Pared, abgeholt und zum vereinbarten Zeitpunkt am selben Ort zurückgegeben. Bei grober Nichteinhaltung der vereinbarten Zeit wird ein Aufpreis erhoben, der sich nach der in Anspruch genommenen zusätzlichen Zeit richtet. Bei Rückgabe vor Ablauf des Vertrages besteht kein Anspruch auf Gutschrift oder Rückerstattung.
  6. Der Mieter ist selbst für eine Versicherung verantwortlich, die die Risiken, die während der Mietzeit auftreten können, ausreichend abdeckt. Der Vermieter haftet nicht für Ansprüche aus Unfällen, Verletzungen, Stößen oder Schäden, die dem Mieter oder Dritten (Personen oder Sachen) während des Mietzeitraums entstehen.
  7. Der Mieter wird darauf hingewiesen, sich während seines Aufenthaltes im Wasser von den privaten Strandbereichen der Surfschulen (mit Flaggen gekennzeichnet) fernzuhalten.
  8. Der Mieter ist verpflichtet, sehr vorsichtig zu sein und alle notwendigen Vorkehrungen zum Schutz der Ausrüstung zu treffen. Zum Beispiel, das Brett in der Sonne liegen lassen, sich nicht auf das Material im Sand/auf den Felsen setzen, starke Wellen vermeiden, usw.
  9. Im Verleih von Surfmaterial ist kein Wachs enthalten. Wenn der Mieter ein Wachs kaufen möchte, werden 3,50€ auf den Gesamtmietpreis aufgeschlagen. Ohne Erlaubnis darf kein Wachs auf Softboards aufgetragen werden.
  10. Die gemietete Surfausrüstung darf weder vermietet noch verkauft oder getauscht werden.
  11. Der Vermieter kann den Vertrag vor Ablauf der Vertragsdauer einseitig kündigen, wenn der Mieter bei der Nutzung oder Pflege des Materials schwerwiegende Verstöße begeht. In diesem Fall kann der Vermieter das Material sofort in Besitz nehmen, unabhängig davon, wo es sich befindet, und der Mieter hat keinen Anspruch auf irgendeine Art von Entschädigung.
  12. Der Mieter kann die Laufzeit dieses Vertrages verlängern, indem er den Vermieter vor Ablauf des Vertrages davon in Kenntnis setzt, vorausgesetzt, dass das Material nicht für den beantragten Zeitraum reserviert ist.
  13. Der Mieter verpflichtet sich ausdrücklich, dem Vermieter die Kosten zu zahlen, die den in diesem Vertrag angegebenen Preisen für die Nutzung des Materials entsprechen, einschließlich der gesetzlich geltenden Steuern, sowie die Gesamtkosten für den Ersatz im Falle eines teilweisen oder vollständigen Bruchs gemäß den detaillierten Bedingungen in Artikel 19 dieses Vertrags.
  14. Alle gesetzlichen Kosten, die sich aus der Nichterfüllung der im vorliegenden Vertrag festgelegten Verpflichtungen durch den Mieter ergeben, gehen zu Lasten des Mieters.
  15. Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistung verwendet, und der Kunde kann in Übereinstimmung mit dem Gesetz den Zugang, die Berichtigung, die Löschung oder den Widerspruch verlangen, indem er den Vermieter auf beliebigem Wege benachrichtigt.
  16. Die Surfausrüstung muss in demselben Zustand zurückgegeben werden, in dem sie geliefert wurde, und wenn dies nicht der Fall ist, muss der Mieter Informationen über die verursachten Schäden liefern. Die folgenden Wiederbeschaffungskosten werden zu Lasten des Vermieters festgelegt und vom Mieter in diesem Vertrag akzeptiert. 
  17. SURFBRETTER UND BODYBOARDS:
    • Größere Schäden, teilweises oder vollständiges Verbiegen, teilweiser oder vollständiger Bruch, Verlust oder Diebstahl führen dazu, dass der Mieter 200 Euro für ein Schulbrett bzw. 400 Euro für ein Hart- oder Epoxy-Softbrett zahlen muss.
    • Teilschäden werden nach ihrem Ausmaß bewertet: Faserbruch (Loch oder Riss), zwischen 20 und 50 Euro. Schäden am Finnenkasten oder an den Finnenstöpseln: zwischen 60 und 80 Euro.
    • LEASH: Bei Verlust oder Diebstahl wird eine Gebühr von 15 Euro erhoben. Der Bruch der Leash oder leichte Beschädigungen werden nicht extra berechnet, da sie als Folge des normalen Gebrauchs der Ausrüstung angesehen werden.
    • FINNEN: Bei Bruch, Diebstahl oder Verlust einer Finne wird eine Ersatzgebühr (pro Stück) von 15€ und bei Longboards von 30€ erhoben.
    • WETSUITS: Bei Bruch oder größerer Beschädigung (Reißverschluss), Verlust oder Diebstahl wird eine Gebühr von 50€ fällig. Teilweise Beschädigung wird als Folge normaler Abnutzung betrachtet.
    • FAHRZEUGSICHERUNG: Bei Beschädigung, Bruch, Verlust oder Diebstahl wird dem Mieter eine Gebühr von 30 € berechnet.
  18. Der vorliegende Vertrag unterliegt dem spanischen Recht.
  19. Der Kunde erklärt, die oben genannten Bedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.